Technische Anforderungen

Gemäß § 19 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 20 NDAV i.V.m. §§ 33 Abs. 3, 40 Abs. 1 Nr. 8 GasNZV

Wenn Sie Gasverteiler-/ Fernleitungsnetze, Erzeugungs-/ Speicher-/ LNG-Anlagen und/ oder Direktleitungen an unser Verteilnetz anschließen wollen, gelten neben den allgemeinen und ergänzenden Anschlussbedingungen folgende technische Mindestanforderungen.

 

Die Dokumente zur Anmeldung und Fertigmeldung des Netzanschlusses finden Sie hier.