Ergebnisse der Differenzbilanzierung

Gemäß § 12 Abs. 3 StromNZV

Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind verpflichtet, einen Differenzbilanzkreis zu führen. Von der Verpflichtung sind diejenigen Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen ausgenommen, an deren Verteilernetz weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind.

Daher entfällt die Pflicht zur Führung eines Bilanzkreises für die Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH und damit zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Differenzbilanzierung.