Netzengpässe

Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 15 Abs. 4, 5 StromNZV

Das Netz kann aus betriebsbedingten Gründen in solch einem erheblichen Maße beeinträchtigt sein, dass es uns ausnahmsweise nicht möglich ist, einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewährleisten.

Die gesetzlichen Vorschriften sehen dabei speziell die unverzügliche Veröffentlichung von Netzengpässen vor.

 

Im Stromnetz der Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH liegt derzeit kein Versorgungsengpass vor.