Anschluss einer Erzeugungsanlage

Gemäß § 19 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 20 NAV

Entsprechend der Regelungen des Erneuerbaren Energie-Gesetzes sind Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas vorrangig an das Stromverteilnetz der Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH anzuschließen. Für die Anmeldung lassen Sie uns bitte die nachfolgenden Unterlagen an einspeisung(at)vb-bordesholm-gmbh.de zukommen.

 

Steckfertige PV-Anlagen 

Ihre steckerfertige Anlage registrieren Sie direkt bei der Bundesnetzagentur im sogenannten „Markstammdatenregister“ und nicht mehr bei uns als Netzbetreiber. Dies gilt für steckerfertige Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von maximal 2.000 Watt und einer Wechselrichterleistung von maximal 800 Watt. 

> Markstammdatenregister

Registrierungshilfe

Informationen und Hilfestellung bei der Registrierung im Marktstammdatenregister finden Sie > hier.