Technische Anforderungen
Gemäß § 19 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 20 NAV
Wenn Sie Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, Elektrizitätsverteilernetze, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und/ oder Direktleitungen an unser Verteilnetz anschließen wollen, gelten neben den allgemeinen und ergänzenden Anschlussbedingungen folgende technische Mindestanforderungen.
Für den Anschluss der Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz gilt die VDE-AR-N 4105-11.
Die Dokumente zur Anmeldung und Fertigmeldung des Netzanschlusses finden Sie hier.